Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

14
15
16

Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeitern

Deutliche Erleichterung für viele Freiberuflerbüros

09.08.2019 - München

Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeitern

Die Grenze, ab der ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen hat, soll zukünftig nicht bei 10, sondern bei 20 Mitarbeitern liegen – der § 38 BDSG wurde kurz vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum sogenannten „Zweiten Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz“ entsprechend geändert. Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag am 26.6.2019 beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrats, voraussichtlich am 20.9.2019, tritt das Gesetz mit Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Seit dem 25. Mai 2018 gelten bekanntlich die EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Eine Frage, die viele Praxisinhaber bis heute beschäftigt, ist, ob man einen Datenschutzbeauftragten benötigt.

§ 38 BDSG regelt aktuell noch, dass ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, wenn in der Praxis „in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sind. Dazu zählen alle Mitarbeiter, die auf die automatisierte Datenverarbeitung zugreifen können, nicht aber zum Beispiel Reinigungspersonal. Entscheidend ist dabei nicht, ob die Personen teil- oder vollzeitbeschäftigt sind, sondern allein die Anzahl derjenigen, die auf die Daten zugreifen können.

Der Verband Freier Berufe in Bayern begrüßt die Änderung in § 38 BDSG ausdrücklich, die für viele Kanzleien, Praxen und Büros eine deutliche Erleichterung darstellen wird.

Quelle: Verband Freier Berufe Bayern, NL 2019-08

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Die Kammer befasst sich mit vielen unterschiedlichen berufspolitischen Themen. Welches der folgenden ist für Sie am wichtigsten?
Honorare und Vergabe von Ingenieurleistungen
Nachhaltigkeit
Digitalisierung
Neue Arbeitswelten/Arbeitsmodelle
Entschlacken von Normen

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München