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Wolfgang Heubisch kritisiert EuGH-Urteil zur HOAI

Freiberuflich tätige Architekten und Ingenieure brauchen Rechtssicherheit

09.08.2019 - München

Wolfgang Heubisch kritisiert EuGH-Urteil zur HOAI

Ein „grundfalsches Signal“ sieht der FDP-Politiker Dr. Wolfgang Heubisch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Heubisch erwartet von der Bundesregierung jetzt eine rasche Überarbeitung der HOAI. „Die freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieure brauchen so schnell wie möglich Rechtssicherheit – auch mit Blick auf die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Heubisch.

Die Richter am EiGH hatten am 4. Juli Mindest- und Höchstpreise in der HOAI für rechtswidrig erklärt und die Bundesregierung aufgefordert, die HOAI entsprechend zu ändern. Heubisch warnt vor Preisdumping und erheblichen Qualitätsverschlechterungen:

„Die HOAI hat sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass bei uns sowohl technisch als auch ästhetisch auf hohem Niveau gebaut wird. Ich kann nicht nachvollziehen, wie die Luxemburger Richter zu dem Ergebnis kommen, dass die HOAI die Niederlassungsfreiheit einschränkt. Die HOAI behandelt deutsche und europäische Planer völlig gleich und verhindert ein Preisdumping auf dem Architektenmarkt. Die Planung und Durchführung von Bauvorhaben ist eine höchst verantwortungsvolle Aufgabe. Die bauliche Gestaltung der Welt, in der wir leben, darf nicht alleine über den Preis geregelt werden. Der europaweite Wettbewerb führt bereits in anderen Bereichen zu Preisdumping und teilweise erheblichen Qualitätsverschlechterungen. Gerade die Leistungen von Architekten und Ingenieuren dürfen nicht nur am Preis gemessen werden. Kriterien wie die Nachhaltigkeit, Ästhetik, Funktionalität und Innovation müssen bei der Vergabe von Architektenleistungen eine mindestens genauso hohe Rolle spielen wie die Kosten. Wenn durch das EuGH-Urteil Billiganbieter auf den deutschen Markt drängen, wirkt sich das nicht nur auf die deutschen Architekten und Ingenieure nachteilig aus, sondern auch auf die Bauherren und letztlich auf alle Bürger. Wir wollen keine Wegwerfarchitektur vom Fließband, sondern eine bauliche Gestaltung unserer Umgebung, die die Lebensqualität erhöht“, so Heubisch, der von 2000 bis 2008 Präsident des Verbandes Freier Berufe in Bayern war.

Heubisch erwartet von der Bundesregierung eine rasche Überarbeitung der HOAI, die einerseits die Vorgaben des EuGH berücksichtigt und andererseits weiterhin angemessene Honorare der Leistungen von Architekten und Ingenieuren garantiert. „Der EuGH hat die HOAI nicht als Ganzes beanstandet. Er hat staatlich vorgegeben Richtpreise sogar ausdrücklich für zulässig erklärt. Die freiberuflich tätigen Architekten und Ingenieure brauchen so schnell wie möglich Rechtssicherheit – auch mit Blick auf die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Heubisch weiter.

Quelle: Verband Freier Berufe Bayern, NL 2019-08

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