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VBI kritisiert Gebäudeenergiegesetz

Monopol der Verbraucherzentrale bei Energieberatung ist Wettbewerbsverzerrung

05.11.2019 - Berlin

VBI kritisiert Gebäudeenergiegesetz

Das von der Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 23. Oktober verabschiedete Gebäudeenergiegesetz GEG enthält einen deutlich vom Referentenentwurf abweichenden Passus, wonach bei der verpflichtend vorgeschriebenen Energieberatung für größere Sanierungen oder Eigentümerwechsel ausschließlich die rund 500 Energieberater der Verbraucherzentrale beauftragt werden dürfen. Dazu äußerte VBI-Präsident Jörg Thiele harsche Kritik.

VBI-Präsident Jörg Thiele
VBI-Präsident Jörg Thiele

„Die mehr als 11.000 qualitätsgeprüften und für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen freien Energieberater sind dadurch von diesem Markt ausgeschlossen“, kritisierte VBI-Präsident Jörg Thiele: „Das ist nicht nur gesetzlich verordnete Wettbewerbsverzerrung, sondern mit diesem Monopol sind auch Engpässe bei der Energieberatung geradezu vorprogrammiert.“

Deutliche Korrekturen gefordert

Der VBI-Präsident fordert nicht nur im Namen der zahlreichen Ingenieure unter den Verbandsmitgliedern, die als unabhängige Energieberater tätig sind, dass der Bundestag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hier noch einmal deutliche Korrekturen vornimmt. „Wir halten dies zugunsten eines fairen Wettbewerbs und im Interesse des Verbraucherschutzes für dringend geboten.“

Darüber hinaus kritisiert der VBI, dass das neue GEG in der jetzigen Form verpflichtende Beratungen bei anstehenden Sanierungen oder Verkauf nur für Ein- und Zweifamilienhäuser vorschreibt, nicht aber beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Gibt es hier nicht die gleichen Gründe für eine neutrale Energieberatung?

Bereits Anfang Juli hatte der VBI in seiner Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf das Gesetzesvorhaben grundsätzlich begrüßt. Kritisiert hatte der Verband, dass der Entwurf deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurückbleibe. „Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand um 30 bis 40 Prozent vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich“, wiederholt VBI-Präsident Thiele die Planerkritik.

Quelle: VBI; Fotos: Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V., VBI

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