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Das neue Gebäudeenergiegesetz: In Teilaspekten annehmbar, aus Sicht der Ingenieure aber auch mangelhaft

Kolumne von Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 29.11.2019

29.11.2019 - München

Das neue Gebäudeenergiegesetz: In Teilaspekten annehmbar, aus Sicht der Ingenieure aber auch mangelhaft

Die Hoffnungen, die in das am 23. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossene neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesetzt wurden, waren groß. Es sollte ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 werden. Vorstandsmitglied Alexander Lyssoudis urteilt: "Mangelhaft in vielen Punkten! Wir kritisieren, dass das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung nicht weiter verschärft, in Teilbereichen sogar gesenkt wird!"

Kolumne

Das lang diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 23. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossen. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz sollen die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Definition des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert werden.

Die Hoffnungen, die in das GEG gesetzt wurden, waren groß. Das Gebäudeenergiegesetz sollte ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 werden. Aus Sicht der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist dies leider misslungen.

Unser Urteil: Mangelhaft in vielen Punkten! Wir kritisieren, dass das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung nicht weiter verschärft, in Teilbereichen sogar gesenkt wird. Es wird zwar die Überprüfung der energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand im Jahr 2023 festgelegt, aber der jetzt notwendige wichtige Impuls in Sachen Klimaschutz fehlt.

Ebenfalls mangelhaft, sofern die Nutzung regenerativer Energien nicht möglich ist, wird als „Ersatzmaßnahme“ eine geringfügige Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes zugelassen. Dadurch wird kein CO2-Äquivalent zu dem Verzicht auf regenerative Energien hergestellt. Durch die einfache bauliche Maßnahme wird ein nicht akzeptabler Verzicht auf die Nutzung regenerativer Energien befördert.

Massive Markteinschränkung

Ein weiteres Mangelhaft: Neben zahlreichen administrativen Anpassungen gibt es eine Regelung zum Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 und im Falle des Verkaufs oder einer größeren Renovierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses wurde eine verpflichtende Beratung des Käufers beziehungsweise des Eigentümers verankert. Letzteres ist zwar grundsätzlich begrüßenswert. Eine Forderung aber in einem Gesetz festzuschreiben, die ein informatorisches Beratungsgespräch mit ausschließlich Energieberatern der Verbraucherzentrale Bundesverband vorschreibt, ist aus Sicht der Ingenieure und Architekten als massive Markteinschränkung absolut inakzeptabel.

Zudem ist damit zu rechnen, dass durch den nun so stark begrenzten Markt an Beratern bei Weitem nicht genügend Personen zur Verfügung stehen, die ein solches informatorisches Beratungsgespräch führen können. Es muss zwingend sichergestellt werden, dass diese Berater in jedem Fall eine Qualifikation aufweisen, die mindestens der der Aussteller von Energieausweisen gleichzusetzen ist.

Als mangelhaft bewerten wir außerdem die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. Diese soll nun für Nichtwohngebäude auch auf Personen eines zulassungspflichtigen Handwerks und/oder auf staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Fortbildung ausgeweitet werden. Das ist aus Sicht der Ingenieure und Architekten angesichts der Komplexität der Ausweiserstellung nicht zielführend.

Ein paar positive Aspekte gibt es aber auch: Wir begrüßen, dass ab 2026 nur noch dann ein neuer Öl-Heizkessel eingebaut werden darf, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt wird.

Ebenfalls positiv: Das Gebäudeenergiegesetz schafft Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards. So soll durch eine bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien dem Bauherrn die Möglichkeit gegeben werden, die energetischen Anforderungen an Neubauten mit wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungen zu erfüllen.

Unterstützung durch steuerliche Förderung

Erfreulich ist auch, dass die Bundesregierung bei energetisch besonders hochwertigen Neubau- und Sanierungsvorhaben die Bauherren durch steuerliche Förderung unterstützt. Zusätzlich gibt es Investitionszuschüsse über die bereits etablierten Programme. Die Fördermaßnahmen unterstützen speziell auch beim Heizungstausch. Der Umstieg von Ölheizungen auf klimafreundlichere Heizanlagen ist bereits in den jetzigen Förderprogrammen des Bundeswirtschaftsministeriums förderfähig – zusätzlich wurde aber auch die Einführung einer Austauschprämie mit 40 Prozent Kostenanteil beschlossen.

Trotz mancher positiver Ansätze, ein großer Wurf ist das GEG leider nicht.

Kolumne von Dipl.-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 29.11.2019.

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Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.

Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.

 

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