Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

 
 
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Mitreden. Mitgestalten.
Mitreden. Mitgestalten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft!

16
17
18

Bundesrat verabschiedet Entschließungsantrag zur Anhebung der Schwellenwerte

Bundesingenieurkammer und Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßen Entschließung des Bundesrats zum EU-Vergaberecht

10.02.2023 - Berlin

Bundesrat verabschiedet Entschließungsantrag zur Anhebung der Schwellenwerte

Der Bundesrat hat sich am 10. Februar 2023 einstimmig dafür ausgesprochen, die Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben. Mit der Entschließung, die auf den Antrag des Freistaates Bayern in der Sitzung des Bundesrates am 25.11.2022 zurückgeht, wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen.

Der Bundesrat  begründet seine Aufforderung an die Bundesregierung damit, dass die seit 28 Jahren beinahe unverändert geltenden Schwellenwerte dringend reformbedürftig seien. Aufgrund der deutlichen Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie der aktuell hohen Inflation müssten staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen. Daaher forderte der Bundesrat eine marktpreisgerechte Anhebung der Schwellenwerte.

Die Bundesingenieurkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßen dies ausdrücklich. Ohne die Anhebung der EU-Schwellenwerte bei Bauvergabe müssen zukünftig immer mehr Projekte europaweit ausgeschrieben werden. Für viele kleine und mittelständische Ingenieurbüros ist dann die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren durch den höheren Aufwand wirtschaftlich kaum noch interessant.

Dabei zeigt die Praxis, dass ausländische Bieter selten an europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen teilnehmen. Aufgrund nationaler Regelwerke hat das Planungswesen im Bausektor keine Binnenmarktrelevanz. In der Regel findet hier kein Wettbewerb auf europäischer Ebene statt. Vielmehr erschwert und verteuert die europaweite Ausschreibung den Prozess sowohl für den öffentlichen Auftraggebern als auch die teilnehmenden Ingenieurbüros.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, der Präsident der Bundesingenieurkammer, betont: „Der für alle Seiten verbundene Aufwand ist unverhältnismäßig. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittelständischen Strukturen in der Region getragen. Die Stärkung des Mittelstandes schützt vor der Monopolbildung einiger weniger Anbieter. Alles andere würde mittelfristig den Wettbewerb einschränken und ein effizientes und beschleunigtes Bauen ausbremsen.“

Auch Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, hatte sich in den vergangenen Monaten in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses Vergabe der Bundesingenieurkammer vehement für die Beibehaltung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die Initiative zur Anhebung der Schwellenwerte eingesetzt. "Die Anhebung der Schwellenwerte würde den Verwaltungsaufwand und die Kosten sowohl auf der Auftraggeberseite als auch auf der Auftragnehmerseite deutlich reduzieren. Dadurch würden vor allem die kleineren und mittelständischen Planungsbüros enorm entlastet", so Dr. Weigl.

Pressemitteilung der BIngK

Hintergrundinformationen der BIngK

Hintergrund

Update: Bayern bringt Entschließungsantrag zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte in Bundesrat ein

Update: Bayern bringt Entschließungsantrag zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte in Bundesrat ein

Der Freistaat Bayern hat in der Sitzung des Bundesrates am 25.11.2022 einen Entschließungsantrag (Drs. 602/22) eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene unverzüglich für eine inflationsbedingte Erhöhung der EU-Schwellenwerte einzusetzen. Am 19. Januar 2023 hat sich jetzt die Bundesingenieurkammer mit einem Schreiben des Präsidenten, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Minister Guido Beermann, gewandt, um nochmals auf die Notwendigkeit der Beibehaltung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV hinzuweisen.

Quellen: Bundesingenieurkammer, Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Fotos:NakNakNak / Pixabay, BIngk, BayIka.Bau (2x)

Beitrag weiterempfehlen

Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).

5 gute Gründe für die Mitgliedschaft

Die Kammer auf Social Media

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei LinkedIn: #bayika-bau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau auf Instagram #bayikabau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei Facebook @BayIkaBau   #BayIkaBau
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei XING #bayerischeingenieurekammer-bau
 
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau bei YouTube
 

Jetzt Newsletter abonnieren!

Newsletter abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben - Grafik: Web Buttons Inc /  Fotolia

Frage des Monats

Welche BIM-Anwendungsfälle in der Praxis sind für Sie besonders interessant (Mehrfachnennungen möglich)?
Ableitung von Bewehrungsplänen im Hochbau, HOAI 5
Bemessung und Nachweisführung im Hochbau, HOAI 3, 4
Qualitäts- und Fortschrittskontrolle der Planung (Kollisionsprüfung der Fachmodelle), HOAI 5
Koordination der Fachgewerke und Kollaboration, HOAI 2, 3, 5
Visualisierung, HOAI 3, 4, 5
Bestandserfassung und -Modellierung, HOAI 1, 2

Frühere Ergebnisse

Sustainable Bavaria

Sustainable Bavaria

Nachhaltig Planen und Bauen

Klimaschutz - Nachhaltig Planen und Bauen

Digitaltouren - Digitalforen

Digitaltouren - Digitalforen - Jetzt kostenfei ansehen

Netzwerk junge Ingenieure

Netzwerk junge Ingenieure

Werde Ingenieur/in!

www.zukunft-ingenieur.de

www.zukunft-ingenieur.de

Veranstaltungstipps

Veranstaltungstipps

Beratung und Service

Beratung und Serviceleistungen - Foto: © denisismagilov / fotolia.com

Planer- und Ingenieursuche

Planer- und Ingenieursuche - Die Experten-Datenbank im bayerischen Bauwesen

Für Schüler und Studierende

Infos für Schüler und Studierende - © Foto: Drubig Photo / Fotolia.com

Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner

Berufsanerkennung
Professional recognition

Berufsanerkennung

BayIKA-Portal / Mitgliederbereich

Anschrift

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München