Im Browser anzeigen
Laden Sie die externen Inhalte um den Newsletter vollständig angezeigt zu bekommen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat jetzt einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des EuGH veröffentlicht. Danach ist bei Verträgen, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin von der Wirksamkeit auszugehen – „auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchstsätze ausgegangen wurde.“

Um das HOAI-Urteil, vor allem aber um das Thema "Mittelstandsfreundliche Vergabe" ging es bei einem Treffen von Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Kammer, mit dem Sprecher für Europapolitik der Grünen im Bayerischen Landtag, Florian Siekmann, MdL.

Digitalisierung und Nachwuchsförderung sind zentrale Zukunftsthemen für unseren Berufsstand. Neben unserer BIM-Seminarreihe sind wir mit zwei kostenfreien Veranstaltungen bei der neuen Veranstaltungsreihe BIM Weeks vertreten:

Um bereits Schülerinnen und Schüler für unseren Beruf zu begeistern, führen wir auch 2019/2020 wieder Junior.ING, den größten Schülerwettbewerb für junge Ingenieurtalente in Bayern durch!

Weitere Themen unseres Newsletters sind die Anpassung der Wohnraumförderung und eine neue Studie der Allianz zu Schäden bei Bauprojekten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Newsletter und unseren Veranstaltungen und Fortbildungen.

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Erlass des BMI zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil

Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat am 5. August 2019 einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlicht. Darin stellt das Bundesministerium klar, dass bei Verträgen, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin von der Wirksamkeit auszugehen ist – „auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchstsätze ausgegangen wurde.“
Mehr Infos

Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl im Gespräch mit Florian Siekmann, MdL, Bündnis 90/Die Grünen

Anknüpfend an das parlamentarische Frühstück mit der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 6. Juni im Maximilianeum, besuchte jetzt Florian Siekmann, MdL, die Geschäftsstelle und traf sich mit Dr.-Ing. Werner Weigl, dem 2. Vizepräsidenten der Kammer, zum Austausch. Thematisch ging es neben dem HOAI-Urteil vor allem um das Thema Vergabe.
Mehr Infos

Schülerwettbewerb Junior.ING - Kreative Ingenieurtalente gesucht!

Aussichtsturm - fantasievoll konstruiert, darum geht es bei Junior.ING, dem größten Schülerwettbewerb für junge Ingenieurtalente, den die Kammer auch 2019/2020 wieder in Bayern durchführt! Aufgabe ist es, einen Aussichtsturm zu entwerfen und ein entsprechendes Modell zu bauen. Der Aussichtsturm soll aus Tragkonstruktion und einer Aussichtsplattform bestehen. Bei der Gestaltung sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Wir freuen uns auf viele tolle Modelle - jetzt bis 30. November anmelden!
www.schuelerwettbewerb-bayern.de

Wohnraumförderung: VdW Bayern fordert Erhöhung der Zuschusskomponente

Knapp 3.400 geförderte Wohnungen haben die Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern 2018 erstellt. Doch jetzt warnt Verbandsdirektor Hans Maier: „Die Kosten laufen uns davon. Steigende Grundstückspreise und hohe Baukosten verteuern den Wohnungsbau dramatisch.“ Der VdW Bayern fordert deshalb eine Anpassung der Wohnraumförderung und die Erhöhung der Zuschusskomponente von 300 auf 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Mehr Infos

Allianz: Schäden bei Bauprojekten durch defekte Produkte und Qualitätsmängel

Ob Flughafen, Kraftwerk oder Autofabrik: Industrielle Bauprojekte werden zunehmend größer, komplexer, teurer – und verursachen dadurch deutlich höhere Schäden, wenn etwas schief läuft. Nach einem Bericht der Allianz Global Corporate and Specialty gehören Brand- und Explosionsfälle bei Ingenieur- und Bauprojekten zu den teuersten Schäden weltweit. In Deutschland führen fehlerhafte Produkte, aber auch Qualitätsmängel zu höheren Kosten bei den Unternehmen.
Mehr Infos


The Future of BIM - 19.09.2019 - München - Eintritt frei!

BIM als Werkzeug und Methode entwickelt sich mit rasanter Geschwindigkeit weiter. Innovative Start-Ups, neue digitale Plattformen und Tools entstehen. Netzwerke und interdisziplinäre Zusammenarbeit gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit der gemeinsamen Veranstaltung mit den Digital Builders Munich und der NavVis GmbH bringt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau all die unterschiedlichen Akteure zusammen. Der Eintritt ist frei!
Mehr Infos

 BIM in der Praxis: Chancen und Risiken - 24.09.2019 - München - Eintritt frei!

BIM eröffnet großes Zukunftspotenzial für das Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken. Die Veranstaltung im Rahmen der BIM Weeks richtet sich an Vertreter aller Fachdisziplinen, die ihre hochkomplexen Planungs- und Bauprozesse effizient strukturieren und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Baubeteiligten optimale Planungssicherheit erreichen möchten. Eintritt frei!
Mehr Infos

BIM-Seminare: Jetzt einsteigen und buildingSMART/VDI Zertifikat erwerben

Steigen Sie jetzt mit dem Seminar "BIM und Bauablauf-Dokumentation" am 13. September in München in die BIM-Seminarreihe ein und erwerben Sie das buildingSMART/VDI Zertifikat "BIM-Qualifikationen - Basiskenntnisse". Voraussetzung ist die Teilnahme an mindestens vier BIM-Seminaren und dem Prüfungs-Vorbereitungskurs. Gleich anmelden - nur noch wenige freie Plätze!
Mehr Infos

BIM Weeks Bayern: Vier Wochen Digitalisierung und Erfahrungsaustausch

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau beteiligt sich mit den kostenfreien Veranstaltungen "The Future of BIM" und "BIM in der Praxis" an der bayernweiten neuen Veranstaltungsreihe BIM Weeks. Auf die kostenpflichtigen Veranstaltungen der BIM Weeks gibt es 50 % Ermäßigung für Kammermitglieder.
Mehr Infos

BIM World MUNICH - 26./27.11.2019 - 100 Freikarten!

Die BIM World MUNICH, etablierte Netzwerkplattform für das Thema Building Information Modeling, geht am 26. und 27. November 2019 im Internationalen Congress Centrum München (ICM) in die vierte Runde. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist wieder Kooperationspartner der BIM World MUNICH. Sichern Sie sich jetzt Ihre Freikarte für die Ausstellung und die Breakoutsessions oder sparen Sie über 50 Euro beim Kongressticket!
Mehr Infos


Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
 Der gestörte Bauablauf - die erfolgreiche Durchsetzung und Abwehr von Mehrkostenansprüchen

Praxisnah zeigt das Seminar die Grundlagen und Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchsetzung bzw. Abwehr von bauzeitbedingten Mehrkostenansprüchen nach BGB und VOB/B auf. Dabei werden die baubetrieblichen Grundlagen der Kalkulation, Berechnungsgrundlagen und Möglichkeiten zur (Honorar-) Nachtragsgenerierung bei nicht vom Planer zu vertretender Bauzeitverlängerung vermittelt.
Mehr Infos

Der Ingenieurvertrag: Was ist wichtig und worauf kommt es an

Das Seminar veranschaulicht grundlegende Fragen zum Vertragsabschluss, die Beschreibung der zu erbringenden Planungsleistungen, Fragen zur Honorierung sowie zur Haftung etc. praxisnah und verständlich. Dabei werden Verhandlungsstrategien aufgezeigt und anhand der von der Ingenieurekammer zur Verfügung gestellten Muster-Ingenieurverträge erläutert.
23.09.2019, 13:30 – 17:30 Uhr - München
15.10.2019, 13:30 - 17:30 Uhr - Würzburg


Regionalforum Oberbayern: Kontrollstelle EnEV - 17.09.2019 - Ingolstadt

Informieren Sie sich am 17. September bei unserem Regionalforum in Ingolstadt über die Arbeit der Kontrollstelle EnEV. Aufgabe der Kontrollstelle ist es, die durch § 26d EnEV angeordneten Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen durchzuführen. Unser Regionalbeauftragter Dipl.-Ing. Univ. Markus Amler und Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Ulrich Scholz freuen sich auf Ihren Besuch. Eintritt frei!
Mehr Infos

Tag der Energie - 26.09.2019 - Augsburg - Eintritt frei!

„Bezahlbarer Wohnraum!“ und „Klimapolitik“ sind derzeit in aller Munde. Im Rahmen zahlreicher Vorträge widmet sich der Tag der Energie 2019 diesen Themen. Ein Fokus liegt auf dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dessen Folgen für Neubau und Bestandssanierung. Auch Fragen zum Einfluss von Energieeffizienzmaßnahmen auf die Kosten am Bau sowie damit zusammenhängende Herausforderungen (Infrastruktur für E-Mobilität, Sicherung der Versorgung mit regenerativen Energien etc.) stehen auf dem Programm. Eintritt frei!
Mehr Infos


  • Der mit der Bauaufsicht betraute Architekt darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die am Bau beteiligten Unternehmen ihre Verkehrssicherungspflichten erfüllen. Selbst verkehrssicherungspflichtig wird er ausnahmsweise dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein am Bau beteiligtes Unternehmen in dieser Hinsicht nicht ausreichend sachkundig oder zuverlässig ist, wenn er Gefahrquellen erkannt hat oder wenn er diese bei gewissenhafter Beobachtung der ihm obliegenden Sorgfalt hätte erkennen können (OLG Frankfurt, Urteil v. 13.03.2015, 10 U 82/14 – IBR 2019, 383).

  • Eine Abschlagsforderung kann nicht mehr verlangt werden, wenn die Bauleistung abgenommen oder ein Abrechnungsverhältnis entstanden ist und die Frist abgelaufen ist, binnen derer der Auftragnehmer gemäß § 14 Nr. 3 VOB/B die Schlussrechnung einzureichen hat. Soweit sich aus der Schlussrechnung ein unstreitiges positives Guthaben ergibt, ist dieses als endgültige Teil-Schlusszahlung und nicht als Abschlagszahlung zu begleichen. Als Gläubiger des Abschlagszahlungsanspruchs hat der Auftragnehmer dessen Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen. Dazu gehört als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal die fehlende Schlussrechnungsreife (OLG Stuttgart, Urteil v. 12.02.2019, 10 U 152/18 – IBR 2019, 366).

  • In der vorbehaltlosen, uneingeschränkten Feststellung einer Werklohnforderung zur Insolvenztabelle kommt auch die Abnahme der Werkleistung zum Ausdruck (OLG Frankfurt, Urteil v. 25.02.2019, 29 U 81/18 – NJW 2019, 2332).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

Sie können diesen Newsletter jederzeit hier abbestellen. Datenschutz - Impressum - AGB