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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen unser neues Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2020 vorzustellen. Mit beinahe 100 Seminaren und Webinaren ist bestimmt auch für Sie etwas Passendes dabei!

Rund 800 Gäste haben sich bereits zum 28. Bayerischen Ingenieuretag am 24. Januar 2020 in München angemeldet. Falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, sollten Sie das jetzt schnell tun - es gibt nur noch wenige freie Plätze

Um die Anpassung der HOAI an die Vorgaben des EuGH ging es bei der AHO-Herbsttagung am 19. November. Ein wichtiges Signal zur Sicherung einer hohen Planungs- und Bauqualität war dabei das Bekenntnis der Bundesregierung zum Erhalt der HOAI.

Ab 1. März 2020 sind alle unterschwelligen Vergaben ab 25.000 € für freiberufliche Leistungen verpflichtend über die Vergabeplattform durchzuführen. Darüber informiert das Bayerische Bauministerium mit Schreiben vom 20. November 2019.

Um den Dachausbau als sinnvolle Möglichkeit der Nachverdichtung geht es im Beitrag von Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken und Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Edelhäuser in der Jahresbeilage „Bauen in Bayern“ der Bayerischen Staatszeitung.

Deutliche Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) äußert Vorstandsmitglied Alexander Lyssoudis: "Mangelhaft in vielen Punkten! Wir kritisieren, dass das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung nicht weiter verschärft, sondern in Teilbereichen sogar gesenkt wird!"

Natürlich haben wir auch wieder viele spannende Veranstaltungen und Fortbildungen für Sie. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und freuen uns darauf, Sie bei uns zu begrüßen!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Neues Fortbildungsprogramm für 2020 online

Die Ingenieurakademie Bayern hat das neue Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2020 veröffentlicht. Unter den beinahe 100 Seminaren sind neben allgemeinen Themen, Recht, Honorar, Technische Ausrüstung, Konstruktiver Ingenieurbau, Vermessung, Geoinformatik, Projekt- und Objektmanagement und Baubetrieb auch wieder 12 Webinare im Programm. Planen Sie gleich Ihre Weiterbildungen für 2020!
Seminarprogramm online 
Seminarprogramm als PDF


AHO-Herbsttagung: Bundesregierung bekennt sich zum Erhalt der HOAI als Rechtsverordnung

Auf der AHO-Herbsttagung am 19. November 2019 in Berlin stand die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019 zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI im Fokus. Die Vertreter von BMWi und BMI betonten geschlossen, die HOAI als Rechtsverordnung auch künftig beibehalten zu wollen.
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28. Bayerischer Ingenieuretag am 24.01.2020 in München - Nur noch wenige freie Plätze

Der 28. Bayerische Ingenieuretag steht unter dem Motto "Gesellschaft 4.0 - Der Faktor Mensch in Zeiten des Wandels". Mit dem ehemaligen Benediktiner-Mönch Anselm Bilgri, dem Berufspiloten Philip Keil und Bauminister Dr. Hans Reichhart gibt es wieder hochkarätige Referenten. Aktuell liegen bereits über 800 Anmeldungen für den größten Branchentreff des bayerischen Bauwesens vor. Schnell anmelden - nur noch wenige freie Plätze!
www.bayerischer-ingenieuretag.de

Grundsätzliche Pflicht zur Nutzung der Vergabeplattform bei unterschwelligen Vergaben

Ab dem 1. März 2020 sind alle Vergaben von freiberuflichen Leistungen, deren geschätzter Auftragswert zwischen 25.000,- € (netto) und dem jeweiligen Schwellenwert liegt, verpflichtend über die Vergabeplattform durchzuführen. Darüber informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Schreiben vom 20. November 2019.
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Nach oben ist noch Luft: Dachausbau als sinnvolle Möglichkeit der Nachverdichtung

Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Flächenversiegelung zu vermeiden ist eine wichtige gesellschaftspolitische Herausforderung. Mit dem Dachausbau als sinnvolle Möglichkeit der Nachverdichtung beschäftigen sich Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken und Vorstandsmitglied Dipl.-Ing.(FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser in ihrem Beitrag für die Jahresbeilage „Bauen in Bayern“ der Bayerischen Staatszeitung.
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Alexander Lyssoudis zum neuen Gebäudeenergiegesetz: In Teilaspekten annehmbar, aus Sicht der Ingenieure aber auch mangelhaft

Die Hoffnungen, die in das am 23. Oktober beschlossene neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesetzt wurden, waren groß. Es sollte ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 werden. Vorstandsmitglied Alexander Lyssoudis urteilt: "Mangelhaft in vielen Punkten! Wir kritisieren, dass das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung nicht weiter verschärft, sondern in Teilbereichen sogar gesenkt wird!"
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Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zur Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung

In einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weist die Bundesingenieurkammer darauf hin, dass die Energieeffizienzstrategie 2050 im Gebäudesektor zwar alle wesentlichen Aspekte aufgreife, diese aber zu zaghaft verfolge. Insbesondere die aktuellen und künftigen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden (EnEV, sowie in Kürze GEG) seien aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure jedoch nicht geeignet, die formulierten Ziele zu erreichen.
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Bundesingenieurkammer beim Politischen Abend des BFB in Brüssel

Am 19. November 2019 veranstaltete der Bundesverband der Freien Berufe BFB seinen traditionellen Politischen Abend in Brüssel. Inhaltlich ging es dabei vor allem um die Rolle der Freien Berufe in der Europäischen Union, aber auch um aktuelle Herausforderungen wie die Umsetzung des EuGH-Urteils zur HOAI.
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Dominoeffekt nach EuGH-Urteil zur HOAI befürchtet

Droht nach dem HOAI-Urteil des EuGH Preisdumping bei Planungsleistungen und führt dies zu mangelnder Qualität am Bau? Steht zu erwarten, dass alle Gebühren- bzw. Honorarordnungen der Freien Berufe in Deutschland in Frage gestellt werden? Der Verband Freier Berufe in Bayern diskutierte auf der Jahreshauptversammlung in München die Auswirkungen des Urteils auf alle Freien Berufe sowie auf Verbraucher, Klienten und Patienten hinsichtlich der Qualität der Leistungen.
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Rückblick Ingenieurrechtstag Niedersachsen

Der Einladung zum Ingenieurrechtstag der Ingenieurkammer Niedersachsen folgten in diesem Jahr rund 200 Teilnehmende. Die Bayerische Ingenieurekammer war mit ihrem 2. Vizepräsidenten Dr.-Ing. Werner Weigl vertreten, der einen vielbeachteten Vortrag zum Thema „Vergabe und HOAI –gefährliche Entwicklungen für den Ingenieursstand?!“ hielt.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Honorarsicherung: Praxistipps zur HOAI 2013 und Vertragsrecht aus honorartechnischer und rechtlicher Sicht

Wie stelle ich (rechts-)sicher, dass ich mein zustehendes Honorar auch tatsächlich bekomme? Darum geht es bei unseren beiden Seminaren in München und Würzburg Die Referenten erläutern die honorartechnischen (Preisrecht) und vertragsrechtlichen (Vertragsrecht) Sichtweisen zur rechtsicheren Honorardurchsetzung. 
München - 14.01.2020 - 9:00 bis 16:30 Uhr  
Würzburg - 21.07.2020 - 9:00 - 16:30 Uhr

Mit Holz bauen - Zukunft aktiv gestalten

Der Weg zum Holzbau bedarf fundierter Planung. Unser Fachtag am 30. Januar in Regensburg zeigt anhand konkreter Projekte und Praxisbeispiele, welche technischen Möglichkeiten und Grenzen der Holzbau bietet und wieviel fachplanerisches und verwaltungsrechtliches Know-how zur Zielerreichung notwendig ist.
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Ingenieure ohne Grenzen: Wiederaufbauhilfe in Nepal - 15.01.2020 - Nürnberg

Ein schweres Erdbeben erschütterte 2015 weite Teile Nepals. Auch das Dorf Lurpung war betroffen. Die gemeinnützige Hilfsorganisatiorgansiation Ingenieure ohne Grenzen beschloss, beim Wiederaufbau mitzumachen. Beim Regionalforum in Nürnberg wird die Arbeit der Organisation am Beispiel eines Lehrerhaus-Neubaus vorgestellt. Optional können die Teilnehmer im Rahmen eines Messerundgangs die Hotspots der Perimeter Protection 2020 besuchen. Der Eintritt ist frei.
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IKOM Bau - 20./21.01.2020 - TU München

Die IKOM Bau, das Karriereforum für Studierende der Fachrichtungen Bau- und Umweltingenieurwesen, Vermessungswesen sowie Architektur, findet wieder am 20. und 21. Januar 2020 an der Technischen Universität München statt. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist als langjähriger Partner der IKOM mit einem eigenen Stand dabei. Dieses Jahr wird auch der Arbeitskreis Junge Ingenieure seine Arbeit vorstellen. Schicken Sie uns Ihre Stellenangebote für die Jobwall an unserem Stand!
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  • Ist ein Bauüberwacher auch mit der Rechnungsprüfung beauftragt, so hat er bereits die Abschlagsrechnungen der ausführenden Unternehmer daraufhin zu überprüfen, ob die begehrte Zahlung durch den Leistungsstand des Unternehmers gerechtfertigt ist. Unterlässt der Bauüberwacher dies und leistet der Bauherr daraufhin eine überhöhte Zahlung an den ausführenden Unternehmer, entsteht dem Bauherrn mit dieser Zahlung ein Schaden (KG Berlin, Urteil v. 11.06.2019, 21 U 142/18 – IBR 2019, 508).

  • Bei Unterfangungsarbeiten ist immer mit Rissbildungen im Altbaubestand zu rechnen. Daher kann kein Erfahrungssatz formuliert werden, wonach im engen zeitlichen Zusammenhang mit Unterfangungsarbeiten beobachtete Risse im Nachbarhaus zwingend im Sinne eines Anscheinsbeweises auf Mängel der Unterfangungsarbeiten hindeuten (Urteil v. 25.04.2019, 5 U 185/17 – NJW-Spezial 2019, 524).

  • Die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die zur Ausführung einer verkehrsbeschränkenden Anordnung der Straßenbaubehörde und des der Anordnung beigefügten Verkehrszeichenplans (§ 45 Abs. 2 und 6 StVO) Verkehrsschilder nicht ordnungsgemäß befestigen, handeln als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne. Ihre persönliche Haftung gegenüber einem durch das Verkehrsschild Geschädigten scheidet daher gemäß Art. 34 Satz 1 GG aus (BGH, Urteil v. 06.06.2019, III ZR 124/18 – IBR 2019, 493).

  • Die in Vertragsmustern des Bundes für Verträge mit Planern vorgesehene Regelung „Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von _ _ _ _ € brutto/€ netto nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12, soweit diese Kostengruppen in der ES-Bau/KVM-Bau/HU-Bau/AA-Bau erfasst sind." kann wirksam vereinbart werden (BGH, Urteil v. 11.07.2019, VII ZR 266/17 – BauR 2019, 1805).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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