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Landesentwicklungsprogramm (LEP): Teilfortschreibung 2025 muss kommen

Kolumne von Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 27.06.2025

20.06.2025 - München

Landesentwicklungsprogramm (LEP): Teilfortschreibung 2025 muss kommen

Seit 2018 engagiert sich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau in der Initiative ‚Das bessere LEP für Bayern‘. Das aktuelle Landesentwicklungsprogramm trat am 1. Juni 2023 in Kraft, nachdem der bayerische Ministerrat die LEP-Teilfortschreibung beschlossen hatte. „Die Möglichkeiten des LEP werden aber noch nicht gut genug genutzt – das LEP muss aktualisiert werden“, sagt Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken in der aktuellen Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung.

Kommentar / Kolumne

Landesentwicklungsprogramm (LEP): Teilfortschreibung 2025 muss kommen

Das bayerische Landesplanungsgesetz (BayLPlG) in der Fassung vom 23. Juli 2024 regelt in den Artikeln 19 und 20 das Landesentwicklungsprogramm (LEP). Mit ihm werden verbindliche Ziele für die Raumordnung auf Landesebene formuliert. Das LEP betrifft die Planungen von Ländern, Regionen und Gemeinden. Daraus abgeleitet werden z.B. Flächennutzungspläne gem. §5 Baugesetzbuch (Bund).

Das aktuelle LEP trat am 1. Juni 2023 in Kraft, nachdem der bayerische Ministerrat die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen, Klimawandel und gesunde Umwelt sowie nachhaltige Mobilität beschlossen hatte.

Das bessere LEP für Bayern

2018 wurde ein Bündnis von Verbänden und Kammern unter dem Namen „Das bessere LEP für Bayern“ gegründet, weil man der Meinung war, dass wichtige Themen der Raumordnung nicht hinreichend berücksichtigt wurden, wie Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Funktionen von Landschaftsräumen sowie Bodennutzung und Hochwasservorsorge.

Leitlinien für das LEP sind weiterhin die Bayerische Verfassung und das Bayerische Klimaschutzgesetz in der Fassung vom 01.01.2023, das die CO2-Neutralität Bayerns bis 2040 vorsieht. In Art. 1, Satz 3 des BayKlimaG steht:

„All das verlangt nach entschiedenen Anstrengungen,
um Ursachen und Folgen des Klimawandels einzudämmen und
die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels voranzubringen.“

Sowohl das BayKlimaG als auch das LEP geben Leitlinien und Maßnahmen vor. Doch die aktuelle Politik spricht in wichtigen Bereichen eine andere Sprache.

Gefahren durch Hochwasser, Dürre und Hitze

Am Beispiel der Gefahren durch Hochwasser sehen wir, wie vulnerabel Gesellschaft, Natur und kritische Infrastrukturen sind. Doch es gibt keine bayernweite Risikoanalyse zu Hochwassergefahren, aus der hervorgehen würde, wie hoch die Haushaltsmittel für den Hochwasserschutz sein müssen, um resilient gegen Hochwasser zu werden.

Das gleiche gilt für Dürre und Hitze. Die UN-Nachhaltigkeitsziele müssen mit den UN-Sendai-Zielen zur Katastrophenvorsorge in Einklang gebracht werden, was im vorliegenden LEP nicht der Fall ist.

Bayerische Energiepolitik - Ausbau der Infrastruktur

Die bayerische Energiepolitik setzt auf die Drei-Säulen-Strategie „Effiziente Energieverwendung“, „Nachhaltige Stromerzeugung“ und „Notwendiger Stromtransport“. Hier fehlt die vierte Säule, nämlich „Energiespeicher“.

Man hat bisher den Ausbau der Infrastruktur für den Stromtransport und für Energiespeicher verschlafen, was inzwischen zu wirtschaftlichen Standortnachteilen in Bayern führt. Hier gibt es Ziel- und Nutzungskonflikte, die mit einer Politik „des gesunden Menschenverstandes“ nicht aus der Welt zu räumen sind.

Es bedarf der klaren Mitteilung der Herausforderungen und einer parteiübergreifenden Anstrengung. Die notwendigen Energie-Infrastrukturmaßnahmen greifen in die Landschaft ein und führen zu einem sich wandelnden Landschaftsbild, das nicht von vornherein „verteufelt“ werden sollte. Wann immer möglich, sollten Bürgerinnen und Bürger beteiligt und Energieerzeuger werden.

Kritische Infrastrukturen, Verteidigung und Zivilschutz

Das BayLPlG adressiert in Art. 6 (2) 4. „Kritische Infrastrukturen“ und unter 9. „Verteidigung und Zivilschutz“. Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der geopolitischen Verwerfungen ist es erforderlich, resiliente Raumstrukturen zu schaffen, die dem Zivilschutz dienen.

Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, welche Raumstrukturen im weitesten Sinne eine militärische Relevanz haben. Das betrifft z.B. geschützte Räume, Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Brücken, die militärischen Lastenklassen genügen müssen. Diese drängende Thematik wird im LEP nicht behandelt.

Zersiedelung im ländlichen Raum vorbeugen - LEP aktualisieren

Um der Zersiedelung, vor allem im ländlichen Raum, vorzubeugen, sollten nicht mehr genutzte Höfe und Stadel zu Wohnungen und sozialer Infrastruktur aus- und umgebaut werden. Hierfür gibt es bereits einige Pilotprojekte.

Diese wenigen Beispiele zeigen, dass das LEP aktualisiert werden muss. Das Landesentwicklungsprogramm ist ein gutes Instrument für die Gestaltung der gebauten Umwelt unter den drängenden Herausforderungen. Es bedarf aber notwendiger Analysen, um Prioritäten richtig zu setzen. Die Möglichkeiten des LEP werden noch nicht gut genug genutzt.

Kolumne von Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 27.06.2025

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Foto: Tobias Hase

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