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Die Gebäudefassade: Optik oder Funktion?

Kolumne von Dr.-Ing. Ulrich Scholz, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 28.11.2025

28.11.2025 - München

Die Gebäudefassade: Optik oder Funktion?

Worauf kommt es bei der Gebäudefassade an - auf die Optik oder die Funktion? Unser Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Ulrich Scholz meint: „Eine Fassade ist nicht nur die schöne Hülle eines Bauwerks, sondern ein technisch anspruchsvolles Bauteil, das sorgfältig geplant, geprüft und regelmäßig überprüft werden muss.“ Erfahren Sie in der aktuellen Kammerkolumne in der Bayerischen Staatszeitung, welche Punkte dabei wichtig sind.

Kommentar / Kolumne

Die Gebäudefassade: Optik oder Funktion?

Nach außen ist die Fassade eines Gebäudes meist dessen Visitenkarte und das Bauwerk soll durch eine besondere Erscheinung auffallen. Doch die Fassade des Gebäudes hat darüber hinaus noch weitere vielfältige Aufgaben zu erfüllen.

Zunächst ist der Witterungsschutz zu nennen, der schon bei den ältesten und einfachsten Gebäuden die wichtigste Funktion darstellte. Im Zuge der Jahrhundertwende sind die Anforderungen gewachsen und heute sind Fassaden als Schutz vor Schall, Brand und Feuer auszubilden. Im Winter verhindern sie hohe Wärmeverluste und im Sommer sollen sie den Wärmeeintrag durch die Sonne auf das gewünschte Maß reduzieren.

Im Sinne der Nachhaltigkeit werden in den letzten Jahren die Fassaden mittels Fassadenbegrünung zur Verbesserung des städtischen Klimas genutzt und große, ungenutzte Fassadenflächen, mittels Photovoltaik zur Energieerzeugung eingesetzt. 

 Diese Vielfalt an Aufgaben ist besonders herausfordernd für alle mit 
 dem Planen und Umsetzen von Fassaden beteiligten Personen. 

Angefangen von der Bauherrenschaft in Zusammenarbeit mit Architektinnen und Architekten, den Spezialisten aus der Fassadenplanung in Zusammenarbeit mit Tragwerksplanern bis hin zu den ausführenden Firmen.

Hand in Hand Lösungen entwickeln

Alle Beteiligten müssen hier Hand in Hand Lösungen entwickeln und anwenden. Als Handreichung für all diese Personen hat die Bayerische Ingenieurekammer Bau ganz aktuell eine „Arbeitshilfe Fassade“ erarbeitet und auf ihrer Website kostenfrei zum Download bereitgestellt: 
www.bayika.de/de/download

Bei Fassaden ist sowohl eine Fassadenplanung als auch eine Fassadenstatik erforderlich, insbesondere, wenn es sich um komplexere Systeme wie hinterlüftete Außenwandbekleidungen, Vorhangfassaden, Doppelfassaden, Elementfassaden, begrünte Fassaden oder Photovoltaikfassaden handelt. 

Die Prüfpflicht der Standsicherheit von Fassadenkonstruktionen ist leider nicht eindeutig geregelt, da die Bezeichnungen der PrüfVbau (Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständige im Bauwesen) und der BayBO (Bayerische Bauordnung) nicht immer einheitlich sind.

Statische Prüfung sollte durchgeführt werden

Bei Konstruktionen ohne tragende Außenwand, wie z.B. einer Pfostenriegelfassade, ist diese Fassade immer absturzsichernd, wesentlich für den Abtrag der Windlasten und somit immer prüfpflichtig. Eine vor einer tragenden Außenwand vorgehängte Bekleidung ist kein tragendes Bauteil und somit nach BayBO nicht zwingend prüfpflichtig.

Allerdings geht von solchen Bekleidungen im Fall von Schäden eine erhebliche Gefahr für unbeteiligte Dritte und die öffentliche Sicherheit aus. Die Schadensfolgen können erheblich sein, denke man nur an eine vorgehängte Blechfassade, deren Befestigung versagt und z.B. auf einen Gehweg fällt. 

 Da wird jeder froh sein, wenn kein Mensch betroffen ist. 
 Deshalb ist auch hier eine statische Prüfung dringend anzuraten. 
 

Falls diese nicht von der Unteren Bauaufsichtsbehörde gefordert wird, liegt es in der Verantwortung des Bauherrn, diese Prüfung dennoch zu veranlassen.

Wiederkehrende Bauwerksüberprüfungen sind auch für Fassaden in der VDI Richtlinie 6200 geregelt. Eine vorgehängte Fassade ist dort z.B. unter der Schadensfolgeklasse CC2 aufgeführt. Eine Begehung durch den Eigentümer oder dessen Facilitymanagement ist demnach alle 2 bis 3 Jahre erforderlich, eine Inspektion durch eine fachkundige Person alle 4 bis 5 Jahre und eine eingehende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person alle 12 bis 15 Jahre.

Andere Fassadenkonstruktionen sind zwar nicht explizit geregelt, sind aber analog zu bewerten. Diese Überprüfungen bilden einen sehr wichtigen Beitrag für den Schutz von Leib und Leben und sind zwingend vom Bauherrn zu veranlassen.

Eine Fassade ist also nicht nur die schöne Hülle eines Bauwerks, sondern ein technisch anspruchsvolles Bauteil, das sorgfältig geplant, geprüft und regelmäßig überprüft werden muss.


Kolumne von Dr.-Ing. Ulrich Scholz, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 28.11.2025.

Kolumne zum Download 

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Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.

 

Foto: Tobias Hase

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