28.11.2025 - Berlin
Die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien startet am 16. Dezember 2025. Damit werden baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW Kredite pro Wohneinheit gefördert. Damit will das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Bauüberhang kurzfristig aktivieren, um mehr Wohnraum zu schaffen. Tausende baureife Projekte erhalten so die Chance, wieder wirtschaftlich umgesetzt zu werden.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Die Anzahl der Baugenehmigungen und die Baufinanzierungen steigen. Viele Auftragsbücher füllen sich langsam wieder. Und dennoch: Die lang ersehnte Erholung vollzieht sich schleppend. Auf dem Papier haben wir rund 760.000 Wohnungen mehr in Deutschland, von denen aufgrund gestiegener Kosten aber aktuell viele nicht realisiert werden. Wir wollen fertige Planungen in gebaute Häuser umwandeln. Deshalb starten wir unsere EH55-Plus -Förderung mit einem Umfang von 800 Millionen Euro. Die Förderung ist ein notwendiger Schub für die Bauwirtschaft. Wir setzen damit bereits das dritte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und zeigen mit dem Bau-Turbo und den steigenden Mitteln für den sozialen Wohnungsbau, dass Investitionen in den Markt sich wieder lohnen."
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten. Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Der Zinssatz wird am Tag des Förderstarts auf den Seiten der KfW abrufbar sein. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre. Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal 10 Jahre. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind.
Bereits im Vorfeld zur neuen Förderung waren die Zinskonditionen bei allen bestehenden Förderprogrammen verbessert worden. Zudem hatte es beim "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" und "Jung kauft alt" Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen gegeben, damit noch mehr Vorhaben von der Förderung profitieren können
In Deutschland werden zu wenige Wohnungen gebaut. Gleichzeitig befinden sich rund 760.000 Wohnungen im sogenannten Bauüberhang. Das bedeutet: Für diese Wohnungen liegen zwar Planungen und Baugenehmigungen vor, sie wurden jedoch aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt – häufig, weil sich die Projekte durch gestiegene Finanzierungskosten nicht mehr wirtschaftlich realisieren ließen.
Genau hier setzt die neue EH55-Plus-Förderung an. Mit zins-günstigen KfW-Krediten will das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die stille Reserve aktivieren, die im Bauüberhang steckt.
Tausende baureife Projekte sollen so die Chance erhalten, wieder wirtschaftlich umgesetzt zu wer-den. Das einmalige Förderprogramm in Höhe von 800 Millionen Euro soll dem Wohnungsbau den entscheidenden Impuls geben, damit er wieder in Bewegung kommt.
Koalitionsvertrag:
„Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen.“ (Z. 758-759)
Förderstart und Laufzeit
Das Programm startet am 16. Dezember 2025. Das Gesamtvolumen des Programms beträgt 800 Mio. Euro. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. So geben wir dem Wohnungsbau den notwendigen Anstoß und vermeiden gleichzeitig ungewollte Mitnahme-effekte.
Förderbedingungen
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, wird die KfW-Effizienzhausstufe EH55 und eine Wärmeerzeugung mit 100% Erneuerbaren Energien gefordert. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Außerdem muss bei Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, der Bau darf aber noch nicht begonnen haben. So wollen wir zielgerichtet den Bauüberhang aktivieren.
Weitere Eckdaten der Förderung
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb neu errichteter Gebäude über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW. Der Kredithöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 100.000 Euro. Die Laufzeit der Kredite beträgt bis zu 35 Jahre bei einer maximalen Zinsbindung von zehn Jahren. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt.
Verena Hubertz
(Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen):
„Die Stimmung in der Bau- und Immobilienbranche hellt sich seit Monaten auf. Die Anzahl der Baugenehmigungen und die Baufinanzierungen steigen. Viele Auftragsbücher füllen sich allmählich wieder. Und dennoch: Die lang ersehnte Erholung vollzieht sich schleppend. Deshalb wollen wir der Branche nochmal einen kräftigen Push geben und nehmen 800 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in die Hand, um den Bauüberhang zu aktivieren. Tausende bereits genehmigte Wohnungen können jetzt endlich schnell gebaut werden.“
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Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Fotos: katemangostar / Freepik, Steffen Kugler / Bundesregierung
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