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16 Verbände fordern sofortige Novelle der Ersatzbaustoffverordnung

Vereinfachung und praxistaugliche Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV gefordert

15.12.2025 - Berlin

16 Verbände fordern sofortige Novelle der Ersatzbaustoffverordnung

16 Verbände der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft fordern in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung schon im ersten Quartal 2026. Dabei sollen die konsensfähigen Maßnahmen im Vordergrund stehen, die bereits im Planspiel 2.0 zur ErsatzbaustoffV des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025 gemeinsam erarbeitet wurden und als „low-hanging fruits“ in den UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der ErsatzbaustoffV eingeflossen sind.

Zu den Kernforderungen der Unterzeichnenden zählen u. a. die Vereinfachung der Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile Aufbereitungsanlagen sowie Vereinfachungen der Dokumentation. Die Unterzeichnenden betonen, dass es sich hierbei um unkomplizierte Anpassungen in der Verordnung handelt. Eine schnelle Novelle fordert laut Medienberichten auch die Umweltministerkonferenz (UMK), die auf ihrer 105. Sitzung am 14. November erneut eine Vereinfachung und praxistaugliche Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten“ bezeichnet.

In dem Verbändeschreiben wird daher noch einmal auf die Dringlichkeit einer Novellierung hingewiesen: „Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bereits bis zum 1. August 2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüfen und Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der Verordnung umsetzen sollte, bitten wir Sie dringend, unverzüglich zu handeln. Die ursprünglich bekanntgegebene Zeitschiene des BMUKN, eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 anzustoßen, ist mit dem Erkenntnisgewinn aus dem Planspiel 2.0 und der Forderung der UMK nicht vereinbar.“

Die Unterzeichner des Schreibens: 

  • Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB)
  • Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs)
  • Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE)
  • Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG)
  • Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO)
  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse)
  • Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB)
  • Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB)
  • Deutscher Abbruchverband (DA)
  • Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW)
  • Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken (GGMHS)
  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)
  • Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM)
  • Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD)
  • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) 
  • FEhS – Institut für Baustoff-Forschung

Download

Pressemitteilung vom 15.12.2025

UBA-Zwischenbericht 140/2025: Wissenschaftliches Monitoring zur Evaluierung und Weiterentwicklungder Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung

Quellen: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V., Foto: Ronny Müller / Adobe Stock

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