09.06.2026 - München
Weniger Bürokratie, größere Flexibilität, mehr Wohnraum - dafür will die Bayerische Staatsregierung jetzt den Bauturbo zünden. Mit dem neuen Artikel 4 wird das überragende öffentliche Interesse am Wohnungsbau prominent in der Bayerischen Bauordnung verankert - sowohl im Neu- als auch im Aus- bzw. Umbau. Das politische Signal: Der Wohnungsbau soll künftig ein höheres Gewicht bekommen. Besonders beim Umbau bestehender Gebäude sollen Hürden sinken, damit mehr Flächen schneller zu Wohnraum werden können.
„Mit dem Bayerischen Bauturbo schaffen wir völlig neue Möglichkeiten beim Sanieren, Umbauen und Erweitern bestehender Gebäude. Im wahrsten Sinne des Wortes eine Umbauordnung! Keine Einzelfallentscheidung, kein Extra-Antrag, keine Bürokratie - so schaffen wir schneller zusätzlichen Wohnraum“, sagt Bauminister Christian Bernreiter.
Mehr Wohnraum entsteht nicht nur durch Neubauten. Auch bestehende Häuser und Gebäude bieten großes Potenzial. Mit dem Bayerischen Bauturbo will die Staatsregierung deshalb Umbauten einfacher machen. Wer zusätzlichen Wohnraum schaffen möchte, soll künftig weniger Zeit mit Anträgen verbringen und schneller loslegen können.
Ziel ist es, vorhandene Gebäude einfacher in Wohnraum umzuwandeln und Investitionen im Bestand gezielt zu stärken. Der Ansatz folgt damit einer Entwicklung, die auch auf Ebene der Bauministerkonferenz vorbereitet wurde und nun in Landesrecht umgesetzt wird.
Bisher gab es teilweise Probleme, wenn alte Bausubstanz aktuellen Anforderungen nicht entsprochen hat. Oft mussten Abweichungen im Einzelfall beantragt und genehmigt werden. Der Bauturbo bündelt nun bestehende und neue Erleichterungen für das Bauen im Bestand in einem neuen eigenen Abschnitt „Umbau“.
Dies soll den Umbau zu Wohnzwecken deutlich erleichtern. Denn nach einer vereinfachten Aufstockung, die bereits seit 2025 gilt, wird nun auch der Umbau im Gebäude selbst umfasst. Damit entsteht mehr Spielraum: Einzelfallentscheidungen sind nicht mehr nötig, dadurch entfallen separate Anträge und Bürokratie. Bestehende Bauteile können bleiben, wie sie sind.
Und auch für neue Bauteile gilt: Ein Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vorher. Diese Erleichterungen gelten konkret beim Brandschutz, beim Schall- und Wärmeschutz und bei vorgeschriebenen Höhen von Aufenthaltsräumen.
Beispiele für Erleichterungen:
Damit wird auch der Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder, gefasst unter Vorsitz und auf Initiative von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, in Landesrecht umgesetzt.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung gebilligt. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wid dazu nun die Verbandsanhörung durchführen.
Zur Umsetzung des in der Regierungserklärung am 21. Mai 2026 angekündigten „Bayerischen Bau-Turbos“ sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines neuen Art. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) vor, mit dem der Schaffung von Wohnraum ein überragendes öffentliches Interesse zugebilligt wird.
Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist ein neuer Abschnitt „Umbau“, der Erleichterungen für das Bauen im Bestand vorsieht. Er bündelt die bereits geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Umwandlung zu Wohnraum und die Aufstockung zur Schaffung von Wohnraum, vereinfacht diese und bezieht zusätzlich den Umbau innerhalb eines bestehenden Gebäudes in die materiellen Erleichterungen ein. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch für Neubauten weitere praxisnahe, allgemein gültige und zielgerichtete Erleichterungen im Brandschutz.
Ein neuer Abschnitt VIII „Umbau“ im Dritten Teil der BayBO verankert für typische Umbaufälle sicherheitstechnisch vertretbare Erleichterungen direkt im Gesetz, so dass die Notwendigkeit einzelfallbezogener Abweichungsanträge nach Art. 63 in vielen Fällen entfällt. Neben einer Legaldefinition des Begriffs „Umbau“ beinhaltet der neue Abschnitt eine generelle Erleichterung beim Umgang mit alter Bausubstanz in rechtmäßig errichteten Gebäuden hinsichtlich der Erforderlichkeit von Nachweisen für den Feuerwiderstand (für alle Arten von Bauvorhaben). Er bündelt die schon geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Umwandlung zu Wohnraum (GVBl. 2020 S. 663) und die Aufstockung zur Schaffung von Wohnraum (GVBl. 2024 S. 605), vereinfacht diese und bezieht zusätzlich den Umbau innerhalb eines bestehenden Gebäudes in die materiellen Erleichterungen ein.
Die Neuerungen betreffen nicht nur den Brandschutz, sondern auch bestandschützende Regelungen zum Wärme- und Schallschutz sowie zu Raumanforderungen für Bereiche, in denen bisher schon Aufenthaltsräume vorhanden sind. Zudem wird klargestellt, dass - ergänzend zur bereits geltenden Ausnahme von der Stellplatzpflicht für Änderungen zu Wohnzwecken - für alle Umbauvorhaben, die unter die neue Definition fallen und der Schaffung von Wohnraum dienen, keine Stellplatzpflicht besteht. Ergänzend werden gezielt Einzelanforderungen, die neben dem Bauen im Bestand auch allgemeine Brandschutzmaßnahmen betreffen, maßvoll und praxisgerecht angepasst.
Zur Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda werden ferner eine
Verschiebung der Sonderbaugrenze für Windkraftanlagen sowie Änderungen
im Verfahrensrecht vorgenommen.
Mit dem Gesetzentwurf verbindet die Staatsregierung ein klares Ziel: mehr Wohnraum in kürzerer Zeit. Der Weg dorthin führt nicht allein über Neubau, sondern vor allem über ein einfacheres, pragmatischeres Bauen im Bestand. Durch die stärkere Gewichtung des Wohnungsbaus im Baurecht und die spürbare Entlastung bei technischen und rechtlichen Anforderungen sollen Projekte schneller realisiert werden können. Für die Praxis bedeutet das: mehr Handlungsspielraum für Planende und Bauherren - und bessere Voraussetzungen, bestehende Gebäude in dringend benötigten Wohnraum umzuwandeln.
Weiterhin wurde in der Kabinettssitzung am 9. Juni 2026 das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzesbehandelt.
Bis 2035 fehlen in Bayern laut Prognosen bis zu 400.000 Arbeitskräfte, trotz der angespannten Entwicklung am Arbeitsmarkt. Es müssen daher alle verfügbaren Arbeitskraftpotenziale gehoben werden. Eine zentrale Rolle hierfür spielt die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Was an Qualifikation vorhanden ist, soll für den Arbeitsmarkt auch nutzbar gemacht werden.
Das am 1. August 2013 in Kraft getretene Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) legt die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die im Freistaat Bayern landesrechtlich geregelten Berufe fest. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verwaltungsvollzugs und einer europarechtskonformen Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie ist eine Anpassung des BayBQFG erforderlich.
Der Ministerrat hat am 9. Juni 2026 eine entsprechende Gesetzesänderung gebilligt und somit den Grundstein für weniger Bürokratie, beschleunigte Verfahren und mehr Rechtssicherheit für Antragstellende und Behörden gelegt. Im nächsten Schritt wird die Verbändeanhörung durchgeführt, bevor das Gesetz dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet wird.
Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem der Anwendungsbereich des BayBQFG erweitert.
Quellen: Bayerische Staatskanzlei, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Fotos: Bayerische Staatskanzlei, Atelier Karammer / StMB, Bayerische Staatskanzle, Redaktion: Jan Struck
13.10.2026 | 09:30 - 12:30 Uhr | Online
Das Seminar richtet sich an Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die in der Planung, Genehmigung, Projektsteuerung oder Bauleitung tätig sind und sich praxisnah über die neuen Regelungen informieren möchten. Im Mittelpunkt stehen die Sonderregelung des § 246e BauGB („Bauturbo“), erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen, Erleichterungen im unbeplanten Innenbereich sowie neue, rechtssichere Grundlagen für Lärmschutzfestsetzungen.
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Netzwerk junge Ingenieur:innen
Frauennetzwerk ingenieurinnen@bayika
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Digitaltouren - Digitalforen
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München