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EU-Vergabereform: Mittelstand braucht echte Zugangschancen

EU will bisherige Richtlinien durch Verordnung ersetzen

09.09.2026 - Berlin / Brüssel

EU-Vergabereform: Mittelstand braucht echte Zugangschancen

Die Europäische Kommission will das Vergaberecht in der Europäischen Union (EU) grundlegend vereinheitlichen und die bisherigen Richtlinien durch eine unmittelbar geltende Verordnung ersetzen. Aus Sicht der planenden Berufe ist dieser Systemwechsel kritisch zu sehen. Zudem enthält der Entwurf wenig Ansätze für mehr Mittelstandsfreundlichkeit bei der Vergabe. „Wer den Mittelstand stärken will, muss die losweise Vergabe als echten Grundsatz auf der EU-Ebene verankern“, sagt unser 2. Vizepräsident Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorsitzender des Arbeitskreises „Vergabe“ der Bundesingenieurkammer.

Losweise Vergabe als Schlüssel für den Mittelstand

EU-Vergabereform: Losweise Vergabe als Schlüssel für den Mittelstand 
EU-Vergabereform: Losweise Vergabe als Schlüssel für den Mittelstand

Positiv aus Sicht der Bundesingenieurkammer ist, dass der Entwurf die Bedeutung der Losvergabe für den Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen ausdrücklich anerkennt. Allerdings bleibt es bei einer bloßen Prüf- und Begründungspflicht. Ein verbindlicher Vorrang der losweisen Vergabe ist nicht vorgesehen.

Aus Sicht der mittelständischen Planungswirtschaft reicht das nicht aus. Gerade kleinere und spezialisierte Ingenieurbüros müssen die Möglichkeit haben, sich auf einzelne Fach- oder Teilleistungen zu bewerben. 

Werden Leistungen dagegen zu großen Gesamtaufträgen gebündelt, verschieben sich die Wettbewerbsvorteile regelmäßig zugunsten größerer Marktakteure.

Die losweise Vergabe sollte deshalb europaweit zum Regelfall werden. Von einer Gesamtvergabe sollte nur aus objektiven wirtschaftlichen oder technischen Gründen abgewichen werden dürfen. Damit würde die EU einen wirksamen Beitrag zu mehr Wettbewerb und einer vielfältigen mittelständischen Planungswirtschaft leisten.

„Die EU-Reform sollte das Vergaberecht vereinfachen und den Wettbewerb fördern. Wer den Mittelstand stärken will, muss die losweise Vergabe als echten Grundsatz auf der EU-Ebene verankern, sagt Dr.-Ing. Werner Weigl, Vorsitzender des Arbeitskreises „Vergabe“ der Bundesingenieurkammer und 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Verordnung oder Richtlinie?

Ein einheitliches Vergaberecht klingt zunächst nach weniger Bürokratie und mehr Wettbewerb. Doch gerade im Planungswesen sind die Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. 

Der deutsche Markt für Ingenieur- und Planungsleistungen ist stark mittelständisch geprägt. Zudem ist das Vergaberecht eng mit nationalen Verwaltungsstrukturen und dem jeweiligen Bau-, Planungs- und Berufsrecht verbunden.

Eine unmittelbar geltende EU-Verordnung würde den nationalen Gestaltungsspielraum deutlich reduzieren. Dabei ist fraglich, welchen zusätzlichen Binnenmarktnutzen eine vollständige Vereinheitlichung gerade bei Planungsleistungen tatsächlich bringt. Diese sind aufgrund unterschiedlicher nationaler Fachrechts-, Zulassungs- und Haftungsregeln ohnehin nur begrenzt grenzüberschreitend handelbar.

Deshalb sollte die EU bei einer Richtlinie bleiben: Gemeinsame europäische Grundsätze für Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung sind sinnvoll. Die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.

Ziel der EU-Vergabereform sollte daher sein:

  1. Keine unmittelbar geltende EU-Verordnung, sondern eine Weiterentwicklung des Vergaberechts über Richtlinien, damit die Mitgliedstaaten weiterhin auf nationale Besonderheiten und bewährte Instrumente zurückgreifen können.

  2. Eine echte Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, insbesondere durch weniger Verfahrensarten, geringere Nachweispflichten und niedrigere Zugangshürden für KMU.

  3. Eine verbindliche Stärkung der losweisen Vergabe auf europäischer Ebene, vergleichbar mit dem Grundsatz des § 97a GWB.

Die Reform sollte das Vergaberecht vereinfachen und den Wettbewerb stärken - aber nicht durch Zentralisierung um jeden Preis. Europa braucht gemeinsame Spielregeln, aber ausreichend nationale Gestaltungsspielräume. Und wer den Mittelstand stärken will, muss die losweise Vergabe als echten Grundsatz verankern.

Weitere Informationen

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.09.2026: 
Kommission schlägt einfachere und strategischere Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge vor   
Kommission schlägt einfachere und strategischere Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge vor

Quellen: Bundesingenieurkammer, Euroäische Kommission, Fotos: BayIka-Bau, BIngK


Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.09.2026


Kommission schlägt einfachere und strategischere Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge vor

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Modernisierung und Vereinfachung des EU-Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge angenommen, um wirksame Investitionen in öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturen im Einklang mit den politischen Zielen der Union zu unterstützen.

Auf der Grundlage umfassender Konsultationen mit öffentlichen Auftraggebern, Unternehmen, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft schlägt die Kommission eine ehrgeizige Reform vor, um das öffentliche Beschaffungswesen einfacher, flexibler und wirksamer zu machen. Sie wird dazu beitragen, den Binnenmarkt für das öffentliche Auftragswesen zu vollenden, auf den rund 15 % des BIP der EU entfallen.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist sowohl für die europäische Wirtschaft als auch für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung und reicht von Verkehr, Infrastruktur und Energiesystemen bis hin zu Schulen und Gesundheitsdiensten. Der Vorschlag dürfte zu erheblichen jährlichen administrativen Einsparungen in Höhe von 650 Mio. EUR führen, die sich aus einer Verringerung des Verwaltungsaufwands um 80 Mio. EUR für öffentliche Auftraggeber und um 570 Mio. EUR für Wirtschaftsteilnehmer ergeben.

Die vorgeschlagene Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge baut auf den Stärken des Binnenmarkts in vier Schlüsselbereichen auf.

Einfachere und klarere Regeln

Das vorgeschlagene Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge macht die Vorschriften einfacher und klarer, indem die drei bestehenden Vergaberichtlinien und Vergabevorschriften, die derzeit auf sektorspezifische Rechtsvorschriften verteilt sind, in einer unmittelbar anwendbaren Verordnung zusammengefasst werden. Dadurch wird ein kohärenterer und berechenbarerer Rahmen für die Auftragsvergabe geschaffen, wodurch Komplexität, Verwaltungsaufwand und Unstimmigkeiten bei der Anwendung der Vorschriften mit drei statt derzeit fünf Verfahren verringert werden. Dadurch werden Komplexität und Unstimmigkeiten verringert, die sich aus getrennten Gesetzgebungsakten und unterschiedlichen nationalen Umsetzungsentscheidungen ergeben.

Der neue Rahmen gibt öffentlichen Auftraggebern mehr Flexibilität und ermöglicht Verhandlungen mit dem Antragsteller während der Verfahren. Sie fördert eine bessere Marktkonsultation, vereinfacht Verwaltungsverfahren und ermöglicht Verhandlungen, wodurch das öffentliche Beschaffungswesen dem privaten Beschaffungswesen ähnlicher wird. Außerdem wird ein Innovationsverfahren für die Entwicklung und den Erwerb innovativer Lösungen eingeführt, die noch nicht auf dem Markt verfügbar sind.

Eine einzige Plattform für alle Beschaffungen in der EU

Der Schlüssel zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands ist die Schaffung eines integrierten digitalen Beschaffungsmarktplatzes, der aus vernetzten und interoperablen eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten besteht.

Der digitale Marktplatz wird die Auftragsvergabe für öffentliche Auftraggeber vereinfachen und erleichtern (z. B. durch die automatische Überprüfung der Ausschlusskriterien). Sie wird es den Unternehmen ermöglichen, an Vergabeverfahren teilzunehmen und Angebote in der gesamten EU über eine der angeschlossenen eProcurement-Plattformen nach dem Grundsatz der einmaligen Auftragsvergabe einzureichen, wodurch wiederholte Anfragen nach Informationen und Dokumentationsanforderungen vermieden werden. Dadurch wird der Zugang zu neuen Geschäftsmöglichkeiten gefördert und die Zahl der Angebote erhöht, die öffentliche Auftraggeber erhalten, wodurch das Potenzial des Binnenmarkts maximiert wird.

Darüber hinaus wird der digitale Markt den Datenaustausch zwischen den eProcurement-Systemen der Mitgliedstaaten straffen, indem ein einheitlicher Rahmen für die Datenverwaltung geschaffen wird, wodurch die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Betrugsbekämpfungsfähigkeiten gestärkt werden.

Stärkere Unterstützung für Umwelt-, Sozial- und Innovationsziele

Mit dem Vorschlag wird das beste Preis-Qualitäts-Verhältnis (BPQR) zur Standardvergabemethode gemacht, wobei die Qualitätskriterien mindestens 30 % (50 % bei arbeitsintensiven Aufträgen) ausmachen und einem „Compliance or Explain“-Mechanismus unterliegen. Öffentliche Auftraggeber können von diesem Ansatz abweichen, wenn sie erläutern, wie die Qualität andernfalls gewährleistet wird, z. B. durch Mindestqualitätsanforderungen.

Öffentliche Auftraggeber müssen daher systematisch nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität, einschließlich Umwelt-, Sozial-, Innovations-, Sicherheits- und Resilienzerwägungen, sowie Erwägungen der „europäischen Präferenz“ berücksichtigen. Öffentliche Auftraggeber werden nach freiem Ermessen entscheiden können, welche Qualitätskriterien anzuwenden sind und in welchem Verhältnis sie bei einzelnen Vergabeverfahren stehen, wobei der Vorschlag praktische Instrumente zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber in diesem Bereich bietet.

Mehr Sicherheit, Resilienz und strategische Autonomie

Im Einklang mit den Empfehlungen des Draghi-Berichts spiegelt der Vorschlag die wachsende geopolitische Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens wider. Sie ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern und verlangt in einigen Fällen, Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit und der öffentlichen Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten, sensiblen Informationen, der Cybersicherheit und dem unzulässigen Einfluss von Drittländern zu begegnen.

Neue Bestimmungen über Resilienz und Versorgungssicherheit würden für Verträge gelten, an denen Einrichtungen beteiligt sind, die mit kritischen Infrastrukturen verbundensind, und zielen darauf ab, die Diversifizierung der Lieferketten, die Versorgungssicherheitund die Krisenvorsorge zu unterstützen.

Schließlich wird mit der Verordnung ein horizontaler europäischer Präferenzrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang mit den internationalen rechtlichen Verpflichtungen der Union eingeführt. Es wird klargestellt, welche Wirtschaftsbeteiligten und Produkte unter die internationalen Beschaffungsverpflichtungen der Union fallen, und dies erleichtert die Überprüfung. Die Kommission wäre in der Lage, eine solche Abdeckung einzuschränken, wenn eine Marktzugangsanalyse ergibt, dass ein Drittland es versäumt hat, den Betreibern in der Union im Einklang mit seinen Verpflichtungen einen fairen Marktzugang zu gewähren, oder wenn Beschränkungen erforderlich sind, um Abhängigkeiten von der Versorgungssicherheit zu beseitigen oder unsere wirtschaftlichen Sicherheitsinteressen zu schützen.

Nächste Schritte

Die vorgeschlagene Verordnung wird vor ihrer Annahme und ihrem Inkrafttreten vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union ausgehandelt.

Kommentare

Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. (BDB)


Planungsvergaben brauchen Spielraum statt starrer EU-Vorgaben

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure lehnt den Vorschlag der EU-Kommission ab, das europäische Vergaberecht künftig in einer unmittelbar geltenden Verordnung zu regeln. Gemeinsame europäische Grundsätze sind richtig, aber dafür reicht eine Richtlinie aus!

Eine EU-Verordnung würde den nationalen Gestaltungsspielraum erheblich einschränken. Deutschland hat mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz gerade eigene Vereinfachungen beschlossen und arbeitet an einer Reform der Unterschwellenvergabeordnung. Solche passgenauen Weiterentwicklungen müssen möglich bleiben.

Besonders gefährlich wäre ein europäisches Einheitsrecht für die kleinen und mittleren Planungsbüros in Deutschland. Ihre Arbeit ist geprägt von projektbezogenen Kooperationen und einer ganzheitlichen Planung über neun Leistungsphasen. Werden diese Besonderheiten nicht berücksichtigt, drohen schlechtere Zugangschancen bei öffentlichen Aufträgen – zulasten von Vielfalt und Planungsqualität.

Auch Planungswettbewerbe und die Vergütung von Planungsleistungen kommen im Vorschlag zu kurz. Kreative und geistige Leistungen dürfen nicht als kostenlose Vorleistungen behandelt werden. Planungswettbewerbe müssen auch im EU-Recht klar verankert und angemessen vergütet werden.

Ein zusätzlicher europäischer Harmonisierungsbedarf ist im Planungssektor nicht erkennbar. Dringender wäre es, innerhalb Deutschlands die unterschiedlichen Landesbauordnungen stärker zu vereinheitlichen. Europaweite Vergaben sind vor allem bei großvolumigen Bauvorhaben relevant. Selbst oberhalb der EU-Schwellenwerte gingen 2024 nur zwei Prozent der Zuschläge an Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Für Planungsleistungen weist die amtliche Vergabestatistik nicht einmal eine eigene grenzüberschreitende Quote aus!

„Eine EU-Verordnung bietet Auftraggebern, Planungsbüros und der Baukultur keinen erkennbaren Mehrwert. Für den Berufsstand und den Planungsstandort Deutschland wäre sie unnötig und gefährlich. Wir brauchen eine modernisierte Richtlinie, die den nationalen Spielraum sichert – für mittelstandsfreundliche Fach- und Teillosvergaben, qualitätsorientierte Planungswettbewerbe und eine faire Vergütung von Planungsleistungen“, so BDB-Hauptgeschäftsführer Martin Wittjen.

VBI Verband Beratender Ingenieure


Neues EU-Vergaberecht: Was der Kommissionsvorschlag für Planungsbüros bedeutet

Die Europäische Kommission hat am 9. September ihren Vorschlag für eine grundlegende Reform des europäischen Vergaberechts vorgelegt. Die bisherigen Vergaberichtlinien sollen durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt werden. Der VBI analysiert derzeit die Auswirkungen auf Ingenieur- und Planungsleistungen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Qualitätswettbewerb, Fach- und Teillosvergabe sowie die Ausgestaltung der neuen Vergabeverfahren.

Mit dem Vorschlag will die EU-Kommission das europäische Vergaberecht vereinfachen und stärker vereinheitlichen. Drei bislang bestehende Vergaberichtlinien sollen in einer einheitlichen Verordnung zusammengeführt werden. Anders als eine Richtlinie würde diese nach ihrem Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Nationale Spielräume bei der Ausgestaltung des Vergaberechts würden dadurch tendenziell kleiner. Die Kommission stützt ihren Vorschlag auf Art. 114 AEUV und damit auf die europäische Zuständigkeit zur Harmonisierung des Binnenmarkts. Diese Zuständigkeit besteht grundsätzlich. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird jedoch genau zu prüfen sein, wie weit die europäische Harmonisierung reichen muss und wo nationale Gestaltungsmöglichkeiten erhalten bleiben sollten. Aus Sicht des VBI spielen dabei insbesondere Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle.

Qualität darf bei Planungsleistungen nicht zur Nebensache werden

Ein zentraler Punkt des Vorschlags betrifft die Zuschlagsentscheidung. Die Qualität soll grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Gesamtwertung ausmachen, bei arbeitsintensiven Aufträgen mindestens 50 Prozent. Berücksichtigt werden können dabei auch Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret vorgesehenen Projektteams. Für Ingenieur- und Planungsleistungen ist diese Frage von besonderer Bedeutung. Planung ist keine standardisierte Leistung. Die Qualität der Planung hat maßgeblichen Einfluss auf Baukosten, Termine, Sicherheit, Nachhaltigkeit und die spätere Funktionsfähigkeit eines Bauwerks.

Aus Sicht des VBI muss Qualität bei der Vergabe von Planungsleistungen deshalb deutlich stärker als der Preis gewichtet werden. Erforderlich ist eine Gewichtung von mindestens 80 Prozent Qualität und höchstens 20 Prozent Preis. Nur dann entsteht tatsächlich ein Wettbewerb um die beste planerische Leistung und nicht letztlich doch ein Preiswettbewerb.

Fach- und Teillosvergabe bleibt ein zentraler Punkt

Auch die Losvergabe wird im neuen Vorschlag neu geregelt. Öffentliche Auftraggeber sollen prüfen, ob ein Auftrag in Lose aufgeteilt werden kann und dabei ausdrücklich auch die Beteiligungsmöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigen. Wichtig ist zudem: Der offizielle Kommissionsvorschlag erlaubt es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, eine verpflichtende Losvergabe national vorzuschreiben. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, den deutschen Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe zu erhalten. Für den VBI ist dies von großer Bedeutung. Gerade spezialisierte und mittelständische Ingenieurunternehmen müssen sich weiterhin unmittelbar um einzelne Planungsleistungen bewerben können. Eine zunehmende Zusammenfassung von Planung und Bauausführung würde dagegen vor allem General- und Totalunternehmermodelle stärken.

Planerische Vorleistungen müssen angemessen behandelt werden

Weiterer Klärungsbedarf besteht bei planerischen Vorleistungen im Vergabeverfahren. Das deutsche Vergaberecht sieht bislang vor, dass konkrete Lösungsvorschläge für eine Planungsaufgabe, die über die übliche Angebotserstellung hinausgehen, angemessen vergütet werden müssen. Eine vergleichbare allgemeine Regelung findet sich im europäischen Vorschlag bislang nicht. Für den VBI muss die Grenze klar bleiben: Die normale Erstellung eines Angebots ist Sache des Bieters. Werden dagegen bereits konkrete Entwürfe, Berechnungen, Variantenuntersuchungen oder andere projektspezifische Planungsergebnisse verlangt, dürfen diese nicht kostenlos abgerufen werden.

Neue Verfahren müssen auch für Planungsbüros funktionieren

Der Vorschlag verändert außerdem die Verfahrensstruktur. Im neuen offenen Verfahren können Auftraggeber vorsehen, mit den Bietern zu verhandeln. In diesem Fall müssen zunächst grundsätzlich alle geeigneten Unternehmen zur Verhandlung eingeladen werden. Eine Reduzierung des Teilnehmerkreises ist erst im weiteren Verlauf möglich. Gerade bei komplexen Planungsvergaben kann dies zu erheblichem Aufwand auf beiden Seiten führen. Für Planungsbüros ist daher entscheidend, dass der Wettbewerb offen bleibt, zugleich aber aufwendige Angebote und Verhandlungen mit einem angemessen begrenzten Teilnehmerkreis durchgeführt werden können.
Auch die Zukunft von Planungswettbewerben wird im weiteren Verfahren zu betrachten sein. Der neue Vorschlag enthält hierfür keine eigenständige Regelung mehr. Für geeignete komplexe oder lösungsoffene Planungsaufgaben muss dieses Instrument dennoch rechtssicher verfügbar bleiben.

VBI begleitet das weitere Gesetzgebungsverfahren

Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist der Beginn des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. In den kommenden Monaten werden sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten mit dem Entwurf befassen. Der VBI wird die Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen auf Ingenieur- und Planungsunternehmen weiter analysieren und sich insbesondere für einen starken Qualitätswettbewerb, den Zugang mittelständischer Planungsbüros zu öffentlichen Aufträgen sowie praktikable Vergabeverfahren einsetzen.

Bundesarchitektenkammer


EU-Vergabereform muss Qualität und fairen Wettbewerb sichern

Wettbewerb um die beste Lösung muss im Mittelpunkt stehen

Berlin/Brüssel, 9.9.2026 | Mit ihrem heute vorgelegten Vorschlag zur Reform des europäischen Vergaberechts will die Europäische Kommission Vergabeverfahren vereinfachen, flexibler gestalten und stärker auf Qualität und strategische Ziele ausrichten. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Reformansatz, fordert aber klare und rechtssichere Regelungen, damit die Vereinfachung nicht zulasten von Planungsqualität, Mittelstand und fairem Wettbewerb geht.

„Eine Vereinfachung des europäischen Vergaberechts ist grundsätzlich zu begrüßen. Gerade bei geistigen und kreativen Leistungen muss der Wettbewerb um die beste Lösung im Mittelpunkt stehen – nicht allein der Preis. Bewährte Instrumente für Qualität und fairen Wettbewerb müssen deshalb erhalten bleiben“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

Positiv bewertet die BAK die stärkere Orientierung am Preis-Leistungs-Verhältnis gegenüber dem niedrigsten Preis sowie den grundsätzlichen Erhalt nationaler Gestaltungsspielräume, der beispielsweise ausdrücklich im Artikel zur losweisen Vergabe geregelt wurde Diese Regelung war, in der im Juli bekannt gewordenen Entwurfsfassung noch nicht enthalten. BAK-Vizepräsidentin Evelin Lux hatte sie Anfang September im Gespräch mit der Europäischen Kommission ausdrücklich gefordert. Ihre Aufnahme ist daher besonders zu begrüßen.

Weitere Gestaltungsspielräume gilt es nun so auszugestalten, dass Planungsqualität und Verfahrensvielfalt gestärkt bleiben. Die BAK fordert daher:

  • Planungswettbewerbe rechtssicher verankern: Planungswettbewerbe müssen als wesentliches Instrument für Qualitätswettbewerb, Innovation und Baukultur ausdrücklich ermöglicht und die Beauftragung der Preisträgerinnen und Preisträger rechtssicher ausgestaltet werden.
  • Faire Vergütung eigenständiger Planungsleistungen: Werden konkrete Lösungen oder Entwürfe verlangt, müssen Mitgliedstaaten eine angemessene Vergütung vorsehen können, damit insbesondere kleinere Büros nicht durch hohe Teilnahmeaufwände vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Die BAK wird den weiteren Gesetzgebungsprozess in Europäischem Parlament und Rat der Europäischen Union eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die nationalen Gestaltungsspielräume und die besonderen Anforderungen an Planungsleistungen im weiteren Verfahren rechtssicher berücksichtigt werden.

EU-Vergabe-Verordnung: Positionspapier der BAK vom 28.07.2026

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